| Jeder Eigentümer bzw. dessen Vertreter (Architekt, Bauträger, Makler, Verkäufer, Vermieter) müssen den Energieausweis bei Neu-Vermietung, Neu-Verpachtung, Verkauf, Leasing o. a. den möglichen Käufern, Mietern usw. vorzeigen können. Bei Neubauvorhaben wird generell ein Energieausweis ausgestellt. 
 Eigentümer von selbst genutzten Häusern (ohne Vermietung und Verpachtung, ohne Verkaufsabsichten) benötigen keinen Energieausweis !
 
 Das gleiche gilt für denkmalgeschützte Gebäude.
 Zeitplan für den Energieausweis: 
        seit 2004    - Neubauten (heute schon Pflicht)01.07.2008 - Wohngebäude bis Baujahr 196501.01.2009 - Wohngebäude nach Baujahr 196501.07.2009 - Nichtwohngebäude (ab dann müssen in öffentlichen Gebäuden mit regelmäßigem Publikumsverkehr auch Energieausweise gut sichtbar ausgehängt werden. In Immobilienanzeigen soll künftig so selbstverständlich mit der Energieeffizienz von Gebäuden geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist.  Welche Gebäude benötigen welchen Energieausweis 
        
         Neubau: bedarfsorientierter Energieausweis ab sofort.Häuser nach umfassender Sanierung (mehr als 50 Prozent der Gebäudehülle wurde verändert) und/oder Modernisierung mit öffentlichen Mitteln: bedarfsorientierter Energieausweis ab sofort.Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1965 errichtet wurden: bedarfsorientierter Energieausweis ab 1.7.2008.Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die nach 1965 bis Ende 1977 errichtet wurden: bedarfsorientierter Energieausweis ab 1. Juli 2008Häuser, die nach 1978 errichtet wurden oder die mehr als vier Wohnungen haben: Wahlfreiheit zwischen bedarfsorientiertem und verbrauchsorientiertem Energieausweis. Bedarfsorientierter Energieausweis, Energieausweis nach Energiebedarf Für den bedarfsorientierten Energieausweis [Ausstellung auf der Grundlage des Energiebedarfs] wird, in einem vorgegeben Berechnungsverfahren, der Energiebedarf des Gebäudes berechnet. Grundlagen für die Berechnung des bedarfsorientierten Energieausweis sind :  
        beheiztes GebäudevolumenFläche aller Bauteile wie : 
         AußenwändeDachflächenbeheizte und unbeheizte DeckenFenster und Türen Art und Konstruktion von Baumaterialien und BauteilenKlimadaten wie Außentemperaturgeografische LageLuftwechselratesolare GewinneDaten der Heizungsanlage Der bedarfsorientierte Energieausweis gilt für das gesamte Gebäude. Verbrauchsorientierter Energieausweis, Energieausweis nach Energieverbrauch Für den verbrauchsorientierten Energieausweis [Ausstellung auf der Grundlage des Energieverbrauchs] wird auf der Grundlage der letzten 3 Jahre, der Energieverbrauch, unter Berücksichtigung eines witterungsbereinigten Energieverbrauchskennwert, berechnet.  Grundlagen für die Berechnung des verbrauchsorientierten Energieausweis sind : 
        Verbrauchsdaten aus HeizkostenabrechnungenAbrechnungen von EnergielieferantenVerbrauchsmessungen 
        Der verbrauchsorientierte Energieausweis gilt für das gesamte Gebäude. Wohngebäude Der Energieverbrauch für Heizung und zentrale Warmwasserbereitung wird ermittelt und in Kilowattstunden (KWH) pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche angegeben. Nichtwohngebäude Der Energieverbrauch für Heizung, Warmwasserbereitung, Kühlung, Lüftung und eingebaute Beleuchtung wird ermittelt und in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Nettogrundfläche angegeben. Kosten Energieausweis: Die Kosten für den Energieausweis sind abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten des Gebäudes und beinhalten neben der Erstellung des Energieausweises, die Vor-Ort-Begehung. 
        * seit Mai 2014 zuzüglich Kosten für die Registriernummer
         | Anzahl Wohneinheiten (WE) | KostenBedarfsbasierter Energieausweis*
 | KostenVerbrauchsbasierter Energieausweis*
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         | Ein-/Zweifamilienhaus | ab 300 €* | 75 €* |  
         | Mehrfamilienhaus bis 6 WE | ab 450 €* | 125 €* |  
         | Mehrfamilienhaus bis 15 WE | ab 600 €* | 300 €* |  
         | Mehrfamilienhaus über 15 WE | nach Vereinbarung | nach Vereinbarung |  
         |   Nichtwohngebäude   | nach Vereinbarung | nach Vereinbarung |   Die angegebenen Preise setzen das Vorhandensein eines vollständigen aktuellen Plansatzes (bzw. die lückenlosen Verbrauchsabrechnungen der letzten 3 Jahre für einen verbrauchsbasierten Energiepass) des Gebäudes voraus.
 Des Weiteren handelt es sich bei den angegebenen Kosten um unverbindliche Richtpreise inklusiv der gesetzlichen MwSt. von derzeit 19%. Um ein unverbindliches Angebot zu erhalten, schreiben Sie bitte einfach eine Mail. Ich setze mich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.  |